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Hybridnetze im Mobilfunk – technische Konzepte, Pilotprojekte und regulatorische Fragestellungen (Nr. 256)

Neuer Diskus: Hybridnetze im Mobilfunk – technische Konzepte, Pilotprojekte und regulatorische Fragestellungen

Peter Stamm

Hybridnetze im Mobilfunk – technische Konzepte, Pilotprojekte und regulatorische Fragestellungen
Nr. 256 / Oktober 2004

Zusammenfassung

Der Begriff Hybridnetze steht im Mobilfunk für ein viel versprechendes Konzept der intelligenten Verknüpfung der Mobilfunknetze mit digitalen Rundfunk- und lokalen Datenfunknetzen zur Schaffung einer konvergenten Netzplattform. Innerhalb von Hybridnetzen wird der Datenverkehr je nach Dienst, Nutzungs-situation und örtlicher Netzverfügbarkeit über das jeweils nach Effizienz- und Qualitätsaspekten optimale Funknetz übertragen. Dies eröffnet neue Möglich-keiten für konvergente Funkdienste und da mit Hilfe von IP-Datacast bedeutend mehr Informationen pro Bandbreite übertragen werden können, führen Hybridnetze zu einer deutlichen Steigerung der spektralen Effizienz. Aus Sicht der UMTS-Netzbetreiber stellt dies eine kostengünstige Kapazitätserweiterung dar.

Die gegenwärtig verfolgten Hybridnetzkonzepte sehen eine Integration der GPRS- und UMTS-Mobilfunknetze mit den digitalen Rundfunknetzen T-DAB und DVB-T sowie mit den WLAN Datennetzen an Hotspots vor. Um den Anforderungen an einen mobilen Fernsehempfang gerecht zu werden, wird derzeit mit DVB-H eine mobile Variante des DVB-T-Standards erarbeitet.

Mehrere am Markt zu beobachtende Entwicklungstrends können als Vorläufer für Hybridnetze und –dienste und als Wegbereiter für deren Diffusion angesehen werden. Zu diesen Trends zählen innovative Endgeräte, die parallel auf mehrere Funknetze zugreifen können ebenso wie das Angebot von Audio- und Videostreams über Mobilfunknetze oder die Einbindung des Mobilfunks als Rückkanal für interaktive Fernsehprogramme.

Im Rahmen von öffentlich geförderten internationalen Projekten wird seit knapp zehn Jahren Forschungs- und Entwicklungsarbeit zu Hybridnetzen geleistet. Standen zunächst vor allem GSM- und T-DAB-Netze im Vordergrund, so sind dies heute eher UMTS- und DVB-T-Netze. Gegenwärtig werden Hybriddienste in mehreren Pilotprojekten auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüft.

Was die regulatorische Behandlung von Hybridnetzen betrifft, so erweisen sich die unterschiedlichen Regulierungszuständigkeiten von Mobilfunk und Rundfunk als gewichtiges Entwicklungshemmnis. Ein künftig bundesweites Angebot von Hybriddiensten erscheint angesichts der erforderlichen Lizenzierung durch 15 Landesmedienanstalten als äußerst schwierig.

Als ein Hemmnis für Hybriddienste könnte sich auch die inhaltliche Regulierung erweisen. Je nach Ausgestaltung der Hybriddienste fallen diese unter die Dienstekategorien Rundfunk, Mediendienst oder Teledienst, was jeweils unterschiedliche Regulierungen und Regulierungszuständigkeiten nach sich zieht. Da Hybriddienste per Definitionem zu Kategorieüberschneidungen neigen, stellen sie diese Einteilung zudem grundsätzlich in Frage.

Der Diskussionsbeitrag steht zum Download zur Verfügung.