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Interconnection Agreements inTelecommunications (vergriffen) (Nr. 106)

Interconnection Agreements inTelecommunications (vergriffen)

Werner Neu, Karl-Heinz Neumann

Interconnection Agreements inTelecommunications
Nr. 106 / April 1993
(vergriffen)

Zusammenfassung

Die vorliegende Studie ist im Auftrag der EG-Kommission verfaßt worden. In ihr werden die Interconnection-Regelungen für die Zusammenschaltung von Telekommunikationsnetzen in sechs Ländern analysiert. Die Studie beginnt mit einer kurzgefaßten grundsätzlichen Behandlung der Frage, welche Bedeutung das Interconnection für die Entwicklung von Wettbewerb in der Telekommunikation hat. Im abschließenden Kapitel werden die Einsichten der Studie hinsichtlich ihrer Implikationen für die zukünftige Entwicklung der Telekommunikationsmärkte in Europa interpretiert.

Die sechs untersuchten Länder sind die USA, Japan, Australien, Großbritannien, Frankreich und Deutschland. Für jedes Land erfolgt zunächst eine kurze Darstellung des bisherigen Prozesses der Einführung von Wettbewerb in den Sektor. Der Hauptteil der Analyse der Regelungen eines Landes beschreibt jeweils, in welchem Maße und mit welchen spezifischen Regelungen die Regulierungsinstanzen - und manchmal die Gerichte - das Instrument des Interconnection genutzt haben, um den Prozess des Wettbewerbs zu stützen und voranzutreiben. Dabei wird auch gezeigt, wann eine aktive Interconnection-Politik an ihre Grenzen stößt.

Aus der Analyse der Interconnection-Regelungen geht hervor, daß dort, wo die Märkte einem umfassenden Wettbewerb geöffnet werden, wegen der Monopolmacht der etablierten Netzbetreiber das Interconnection eine notwendige Voraussetzung für die erfolgreiche Einführung von Wettbewerb ist. Gleichzeitig wird an den Beispielen der Länder, in denen Wettbewerb am weitesten fortgeschritten ist, deutlich, daß den neuen Wettbewerbern kein unbegrenzter Schutz durch garantiertes Interconnection zugebilligt werden kann. Zu dem Zeitpunkt, zu dem der Telekommunikationsmarkt von der Struktur her keine zu Monopolmacht Anlaß gebende Engpässe mehr aufweist, muß ein Regime des von der Regulierung verordneten Interconnection durch ein anderes abgelöst werden, in dem die Zusammenschaltung von Netzen durch normale Marktprozesse geregelt wird.

[Nur in englischer Sprache erhältlich.]

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